Beitragsordnung

Kirmesfreunde Soest e.V.

-Beitragsordnung- Stand vom 24.03.2017

  1. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Vereinssatzung in der Fassung vom 25.07.2014

  1. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. 1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 24.03.2017 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen
  1. 2. Die Beitragsordnung tritt am 25.03.2017 in Kraf
  1. 3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als

Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich. IV. Regelungen

  1. 1.DieHöhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.

Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

  1. 2. Der Jahresbeitrag beträgt 18,00 Euro.
  1. 3. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften umgehend schriftlich dem Schatzmeister mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
  1. 4. Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
  1. 5. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Kalenderjahr
  1. 6. Alle Beiträge des Vereins werden vom Schatzmeister mittels Lastschrift zum 28.02. des Jahres eingezogen.